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Scheidung per SMS

Lesen Sie folgenden Zeitungs-Bericht über eine Scheidung per SMS:

Ein Gericht in Dubai beschäftigte sich mit der Frage, ob eine per SMS an die Ehefrau verkündete Scheidung gültig ist. Der Mann hatte sich offenbar über die Unpünktlichkeit der Gemahlin geärgert und ihr aufs Handy geschrieben: "Warum kommst Du zu spät? Du bist eine geschiedene Frau!" Gerichtsbekannt wurde das Vorkommnis, als beide Gatten nachdem sich die Zorneswogen geglättet hatten, vor den Kadi zogen mit der Bitte zu klären, ob sie nun geschieden sind oder nicht. Hintergrund ist eine islamischen Gesetzen entsprechende Regel, nach der eine Scheidung gültig sein kann, wenn ein Mann seiner Angetrauten dreimal hintereinander mündlich oder schriftlich mitteilt: "Du bist geschieden". Frauen dürfen dies nicht tun. Immerhin gibt es noch eine Bedenkfrist, innerhalb derer der Mann die Trennung widerrufen kann. Im konkreten Fall urteilte der Richter, gesprochen sei gesprochen. Die Scheidung könne der Mann ja widerrufen.
(Reuters 28.06.01)




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letzte Änderung dieser Seite: 12.11.01